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Napoleons I. Kaisers von Frankreich, Königs von Italien und Beschützers des Rheinbundes Civilgerichtsordnung des Französischen Reichs / Nach der neusten officiellen Ausgabe verdeutscht ; und, nebst den von dem Französichen Rechtsgelehrten Herrn Dufour jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des ältern Französischen und Römischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen ; herausgegeben von Christian Daniel Erhard
Entstehung
Seite
341
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Verzeichniß Geſetze und Schriftſteller, aus welchen gegenwaͤrtige Gerichtsordnung hauptſächlich geſchöpft iſt.

Geſetzen

Ordonnanz von Villers⸗Coftterets(von Franz 1.) vom Monat Auguſt 1539. wegen Reform der Gerechtigkeitspflege und Abkuͤrzung der Pro⸗ ceſſe.

Ordonnanz von Fontainebleau(Hein⸗ tichs 11) vom 3. September 155r. Ueber die Aus⸗ rufung der Verſteigerungen, criées.

Ordonnanz von Rouſſillon(Carls IX.) vom Jänner 1563. Ueber die Formen des Juſtizweſens.

Ordonnanz v. Mbulins(Carl IX.) vom May 1566. Ueber die Juſtizreform.

Ordonnanz v. Blois(Heinr. IIMI.) v. Mai 1568. welche Vorſchriften fuͤr die Rechtspflege enthaͤlt.

Die Coutume de Paris.

Ordonnanz Ludwigs XIII. vom Jaͤnner 1629. welche Vorſchriften fuͤr die Juſtizpflege enthaͤlt.

Civil⸗Ordonnanz Ludwigs XIV. von 1667. Dieß iſt das vorzuͤglichſte und ausfüͤhrlichſte aller ältern Franzöſiſchen Geſetze uͤber das rechtliche Verfahren in buͤrgerlichen Rechtshaͤndeln.

Ordonnanz bon 1669. sur les règlements des zuges, oder uͤber Verweiſung des Proceſſes an einen von mehrern Richtern(bey welchen zugleich einerley Rechtsſache angebracht iſt).

Criminalordonnanz von 1670.