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Napoleons I. Kaisers von Frankreich, Königs von Italien und Beschützers des Rheinbundes Civilgerichtsordnung des Französischen Reichs / Nach der neusten officiellen Ausgabe verdeutscht ; und, nebst den von dem Französichen Rechtsgelehrten Herrn Dufour jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des ältern Französischen und Römischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen ; herausgegeben von Christian Daniel Erhard
Entstehung
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Von Porlabungen 2 1 25

rechtlich angenommen wird, dafern nicht in eben dieſer Ausfertigung die Wahl eines andern Wohnſitzes angege⸗

2) Ramen, Aufenthalt und Vatrikel des Gerichtsbo⸗ ten, Namen und Aufenthalt des Beklagten, und Erwaͤh⸗ nung der Perſon, bey welcher die Abſchrift der Ausfer⸗ tigung gelaſſen werben ſollz 3 der Gegenſtand der Klage und die kuͤrzliche Aus⸗ einanderſetzung des Klagegrundes;

4 die Anzeige des Gerichts, das uͤher die Klage erkennen ſoll, und der bis zum Erſcheinen vergonnten Friſt; Alles bey Strafe der Rullität.(*) 1

6a. Muß ſich der Gerichtsbore an einen andern Ort begeben ſo ſind ihm die Reiſekoſten hoͤchſtens auf eine agereiſe zu verguͤten.(1) 804 1hi) d

63. Keine Vorladungsurkunde darf ohne Genehmi⸗ gung des Gerichtspraͤſidenten*) an einem geſetzlich aner⸗ kannten Feſttage eingehaͤndigt werden. 6 3

64. Bey Real⸗ oder vermiſchten Rechtsſachen**) muͤſſen in der Ausfertigung der Ladung die Beſchaffenheit des Grundſtücks, die Gemeinde, und, wo möglich, der

(1) Ordonnanz von 1667. Lit. 11. Art. 4. 2. 3. 16. Ordonn. Lud⸗ wigs XII. Blois v498. 1807. Franz 1. PValenee 1530. 1339. Carls IX. an die Stände v. Orleans 1860.

(2) Abänderung des s. Art. im 11. Lit. der Ordonnanz v. 1667.

6) Sbendaſ 2it IIi Art.7. Nach1. 1.. ün. D. deFeiit.(. ra.) iſt die Inſinuation der Ladung in unaufſchieblichen Fällen, beſonders ſo⸗ bald darauf die unterbrechung der Präſcription ankommt, erlaubt. (Nach Herrn Dufours Meinung, welche mir die richrige ſcheint, iſt nach dem vorliegenden Geſetze auch in dieſem Falle die Erlaub⸗ niß des Gerichtspräſidenten erfoderlich, und wird in deren Er⸗ mangelung die Ladung wirkungslos, nach Maaßgabe des 2247ſten Artikels des Nap. Civilgeſeßb.)

N S. Delaporte a. a. O. üuter: Assignation, Wwö has Fotmülar des Anſuchungsſchreibens und des Exlaubnißſcheines enthal⸗

* Formular zur Ladung beymn Delaporte a. a. O. Ebendaſ. E.

Civilgerichtsordnung. 4