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Land-Recht für das Großherzogtum Baden, nebst Handelsgesetzen
Entstehung
Seite
XXVII
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Inhalts⸗Anzeige. XXVII

Dritter Abſchnitt. Vorſicht der Erbverzeichniß 795— 810. Vierter Abſchnitt. Lediges Erbe. 811— 814. Sechstes Kapitel. Erbtheilung und Einwerfung

815— 892.

Erſter Abſchnitt. Erbtheilungsklage und ihre Form 8¹5— 842. Zweyter Abſchnitt. Einwerfung. 843— 869. Dritter Abſchnitt. Schuldenzahlung 870— 8382. Vierter Abſchnitt. Wirkungen der Theilung und der Gewähr der Looſe.. 883— 886.

Fünfter Abſchnitt. umſtoßung der Theilungen

887— 892. Zweyter Titel. Von Schenkungen unter Lebenden und lezten Willensverordnungen. 893— 1100d e.

Erſtes Kapitel. Allgemeine Verfügungen 893— 900 a, Zweytes Kapitel. Fähigkeit durch Schenkungen unter Le⸗ benden oder durch lezten Willen zu geben oder zu empfangen

901— 912.

Drittes Kapitel. Vermögenstheil, worüber man verord⸗ nen darf, und Minderung der Vermächtniſſe 913— 930. Erſter Abſchnitt. Vermogenstheil, worüber man ver⸗

ordnen darf... 915— 919. Zweyter Abſchnitt. Minderung der Schenkungen und Vermächtniſſe. 920— 950.

Viertes Kapitel. Schenkungen vnter Oebenden 951— 966. Erſter Abſchnitt. Form der Schenkungen unter Le⸗

benden.. 951— 952 b. Zweyter Abſchnitt. Fa te, wo Schenkungen unter Le⸗ benden widerruflich ſind. 1. 955— 966.

Fünftes Kapikel. Lezte Willensverordnungen 967— 1047. Erſter Abſchnitt. Allgemeine Regeln über die Form

der lezten Willen. 4. 967— 980 b. Zweyter Abſchnitt. Beſondere Regeln über die Form gewiſſer lezten Willens⸗Arten.. 981— 1001⸗ Dritter Abſchnitt. Erbeinſezungen und Vermächtniſſe im Allgemeinen 1. 4. 1002.

Vierter Abſchnitt. Erbvermächtniſſe 1093— 1009, Fünfter Abſchnitt. Erbtheilvermächtniſſe 1019— 1015.