Jahrgang 
4 (1863)
Einzelbild herunterladen

Die drei Anpferſchmiede von Mecheln.

Von Wilhelm Herbſt.

Auf einer Reiſe Karls V. von Brüſſel nach Antwerpen überritten die Pferde ſeines Gefolges ein Schaf, daß es todt auf dem Platz blieb. Der Eigenthümer hatte vergeblich eine Entſchädigung geſucht, bis man ihm endlich rieth, den Kaiſer ſelbſt zu verklagen. Die Klage wurde von dem Brüſſeler Gericht angenommen und in der Sache wie gegen einen gewöhnlichen Bürger verfahren. Der Spruch lautete, daß der Kaiſer er⸗ ſatzpflichtig ſei. Dies gab ſchweren Anſtoß bei Hof, und der erkennende Richter wurde darum ſehr ſcheel angeſehen; er aber antwortete einem, der ihn darüber zur Rede ſtellte:Ich bin des Kaiſers pflichtgetreuer Unterthan, aber auf der Richterbank erkenne ich keinen anderen Oberen, als das Recht. Karl freute ſich über die hochherzige Erwiderung und benützte ſpäter dieſen Beamten bei manchen wichtigen Anläſſen.

Welcher große Unterſchied beſtand nicht zwiſchen dieſem Fürſten und ſeinem Nachfolger Philipp II., der von ſeinen Richtern unbedingten Ge⸗ horſam forderte. Alba, ſein Stellvertreter in den Niederlanden, ernannte Henker man konnte ſie keine Richter nennen die nur zu verur⸗ theilen hatten. Und merkwürdigerweiſe fanden ſich Männer, die noch grauſamer waren, als er Männer, denen ihr Dienſt zum Genuß wurde und die den Tag für verloren hielten, an dem ſie nicht Blut ver⸗ goſſen hatten. Nachſtehende Erzählung wird uns einen dieſer Elenden

* in ſeiner Thätigkeit zeigen. N Um das Jahr 1569 wollten drei Kupfer⸗ oder Gelbſchmiede mit ihren in Mecheln eingekauften Waaren nach Vilvorde reiſen und ſahen unter⸗