Der Handkuß.
War es Zufall, war es ſchlaue Berechnung, daß Ritter von Lieb⸗ fromm ſich eben jetzt beim Hofrath anmelden ließ? Jedenfalls wußte der liſtige Spürer von des Sohnes Rücktritt bei Leonoren, ſo wie von deſſen Reiſeplänen genug, um letzteren, die ihn ja von dem einzigen gefährlichen Nebenbuhler erlöſeten, förderlich werden zu wollen. Wahrſcheinlich beſaß er auch Kenntniß von des Hofrathes vor der ganzen übrigen Welt ſo vorſichtig verhehlten Geldnöthen, was durch ſeinen vertraulichen Ver⸗ kehr mit Vater Enoch erklärlich wird. Kurz, er ſchlich ſich ein, gewandt, geſchmeidig, glatt— und kalt, dem leidenſchaftlich Erhitzten folglich auf jede Weiſe überlegen, und befähiget aus zufälligen Wahrnehmungen Vortheil für ſeine eigennützigen Abſichten zu ziehen.
Ein gewöhnlicher Intriguant hätte lauernd geſchwiegen über den Haupt⸗ zweck des Beſuches, hätte wenigſtens eine geſchäftliche Urſache vorangeſtellt und gewartet, bis geeignete Wendungen des Geſpräches ihm den Ueber⸗ gang erleichterten. Conſtantin verfuhr anders. Scheinbar treuherzig platzte er heraus, machte kein Geheimniß aus ſeiner Freude über Leonorens und Iſidors endlich declarirte Trennung, die, ſetzte er hinzu, ihren völligen und unwiderruflichen Abſchluß erhalte durch des Hauptmanns Vorſatz, eine große, langwierige Reiſe in entfernte, ſelten betretene Gegenden zu unternehmen. 3
„Ihnen, hochverehrter Herr Baron,“ ſagte er,„den ich betrachte wie einen zweiten Vater, darf ich jetzt eingeſtehen, was ich unterdrucken mußte, ſo lange eine imponirende Perſönlichkeit, wie die Ihres Herrn Sohnes, mich im Schach hielt. Er hat gefunden, daß Demoiſelle Enoch für ihn keine paſſende Partie ſei! der Unbeſtegbare hat aus eigenem Antriebe ſich zurückgezogen;— ich bekenne, daß ich nun anfange einige Hoffnung für mich zu ſchöpfen. Wem dürft' ich das freudiger anvertrauen als Ihnen, meinem großmüthigen Gönner? Sie wiſſen ja am beſten, wie es mit einem„ordentlichen Agenten bei hochpreislichem Reichshofrathe“ beſtellt iſt! Unſere Amtsinſtruktion enthält zwar nicht, gleich jener der beim Reichskammergericht beſchäftigten Advokaten, ein ausdrückliches Verbot, uns von unſern Domeſtiken oder andern Perſonen den Titul Excellenz geben zu laſſen; ſolches Verbot iſt aber auch bei uns ſehr unnöthig, denn unſere Einnahmen ſind nicht danach angethan, dergleichen Ueberhebung zu provociren. Das Regiſter der„Geſchäfte und Pflichten der ordentlichen Agenten“ führt in zwei Abtheilungen, jegliche aus ſechszehn Paragraphen


