Jahrgang 
1 (1859)
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472 Die Reichsſtadt Eßlingen zu Ende des Mittelalters.

Indeſſen haben Meiſter Paul von Bern, Bernhard Göcklin und Ludwig Meulin ihre Schwerter vor ihm aufgehängt gehabt, weil ſie ſelbſt eine Schule halten wollten. Dieſen hat Meiſter Anton ihre Schwerter abge⸗ ſtoßen und das ſeinige aufgehängt, ſie jedoch hieben ihm daſſelbe wieder her⸗ unter, worauf er begehrte, daß man ihn mit denſelben um die Schule fechten laſſe, wir aber haben dies, beiden Parteien zu gut, nicht geſtattet.“

In den früheſten Zeiten beſtand die Bevölkerung Cßlingens aus Freien,

dem in der Stadt angeſeſſenen Adel oder den Geſchlechtern, und der„Chr⸗

barkeit“, den unadeligen Freien, deren Geſammtheit Bürger(Burgenses) hieß und allein Antheil an der ſtädtiſchen Verwaltung hatte,— und aus Unfreien, welche Gewerbe und Landwirthſchaft trieben. Es ging aber hier wie in andern Reichsſtädten; die Gewerbtreibenden, zu Wohlſtand gelangt, in Innungen und Zünften enger vereint, ſchüttelten das Joch der Unfreiheit ab*, erhielten dadurch das Recht Waffen zu tragen und nahmen nun auch an der Vertheidigung der Stadt theil. Weil ſie aber hierauf auch einen Antheil an der ſtädtiſchen Verwaltung verlangten, ſo entſtand zwiſchen ihnen, den Geſchlechtern und der Ehrbarkeit ein heftiger Streit, den jedoch König Rudolph von Habsburg glücklich beilegte. Er verordnete nämlich bei ſeinem Aufenthalt zu Eßlingen im Auguſt 1284, daß„um Frieden und Zucht zu erhalten,“ hier künftig Zünfte und Zunftmeiſter ſein und die letz⸗ tern neben den Burgemeiſtern, Richtern und Rathsherren, welche aus den Geſchlechtern und aus der Ehrbarkeit gewählt wurden, ihren Sitz in der ſtädtiſchen Verwaltungsbehörde erhalten ſollten. Hiedurch erwarb ſich der König auch die volle Zuneigung der Eßlinger, die ihn ſeitdem ihren„lieben König“ nannten und bei ſeinen Beſuchen in ihrer Stadt, wo er ſie durch ſein herablaſſendes Benehmen noch mehr zu gewinnen wußte, auf's beſte aufnahmen**, während ſie früher ihm gar nicht gewogen waren. Denn das Andenken an die Hohenſtaufen, ihre Wohlthaten, zu denen ſie bis an

* Länger dauerte es, bis die Leibeigenſchaft auch bei den Bewohnern der, zum Stadtgebiet gehörigen umliegenden Weiler ganz aufgehoben wurde, und dieſe erlangten daher das volle Bürgerrecht erſt im fünfzehnten Jahrhundert.

* Als der König im Jahr 1286 in die Stadt einritt und ſich die Menge um ihn drängte, rief Einer, über deſſen ſtattliche Adlernaſe ſpottend:„Welch eine Naſe, man kann vor ihr nicht durchkommen!“— Rudolph. aber, ſich auf die Seite wendend, entgegnete:„Nun wirſt du wohl vorbeikommen können!“ und der Witzbold wurde allgemein ausgelacht.