470 Die Reichsſtadt Eßlingen zu Ende des Mittelalters.
mauerter Graben an. Eine mit Häuſern und etlichen Kapellen beſetzte Bruͤcke führte aus der Stadt über den Doppelkanal nach der Bliensauvorſtadt und von dieſer aus eine zweite, in der Mitte und an beiden Enden mit Thor⸗ thürmen verſehene, zu Ende des dreizehnten Jahrhunderts erbaute Brucke, die längſte in Württemberg, über den Neckar. Im Norden und Oſten der innern Stadt lagen noch drei andere Vorſtädte, die Beutau, die Mettinger⸗ und die Oberthor⸗Vorſtadt, deren letztere den„Kies“, einen zu Ritterſpie⸗ len beſtimmten Platz, enthielt. Auch dieſe Vorſtädte waren mit bethürmten Mauern und andern Befeſtigungen wohl verſehen.
Das Innere Eßlingens enthielt damals eine Menge meiſt unanſehn⸗ licher, nur aus Holz gebauter, aber häufig mit hohen Giebeln verſehener Häuſer, welche enge, winklige Straßen einſchloſſen, aber auch manche ſtatt⸗ licheren Gebäude, wie die ſteinernen, burgartigen Wohnungen der Patrizier, von dem Volke noch ſpäter Raubthürme genannt, die Klöſter und Kloſter⸗ höfe, das Rathhaus und das weitläufige Spitalgebäude. Der ſchönſte Schmuck der Stadt aber waren die vielen Kirchen und Kapellen mit ihren Thuͤrmen und Thürmchen, unter welchen der Frauenkirchenthurm mit ſeiner herrlichen Pyramide am höchſten emporragte und damals neugebaut im glänzenden Schmucke ſeiner reichen Architektonik prangte.
Mauern, Thürme und andere Feſtungswerke wurden ſtets ſorgfältig bewacht und waren mit Geſchütz, Sturmzeug, Leitern und anderm nöthigen wohl verſehen. Ueberdies befand ſich im ſtädtiſchen„Werk⸗ und Zeughaus“ ein anſehnlicher Vorrath von großem und kleinem Geſchütz,„Stein⸗, Kar⸗ ren⸗ und Tarras⸗Buͤchſen, ganze und halbe Schlangen, Falkonetlein, Doppelhacken und einfache Hackenbüchſen“. Auch hatte die Stadt fortwäh⸗ rend Büchſenmeiſter, Armbruſter, Bogner und Plattner(Harniſchmacher) in ihren Dienſten. Jeder waffenfähige Mann war zum Kriegsdienſt ver⸗ pflichtet.„Wenn Sturm geſchlagen wurde, Feuer⸗ oder anderes Geſchrei entſtand, mußte jeder Bürger mit ſeinen mannbaren Söhnen und Knechten in Wehr und Harniſch auf den ihm beſtimmten Platz eilen und keiner durfte, bei Strafe, ſich ohne Erlaubniß davon entfernen.“ Die wehrhafte Mann⸗ ſchaft wurde alljährlich gemuſtert und fleißig in den Waffen geübt. Eine „Stahl⸗ und Armbruſtſchützen⸗Geſellſchaft“ beſtand zu Eßlingen ſchon im vierzehnten Jahrhundert, und nachdem die Feuerwaffen in Gebrauch ge⸗ kommen waren, bildete ſich auch eine Büchſenſchützen⸗Geſellſchaft. Jede hatte ihre Schützenmeiſter, Schützen und Schießgeſellen, ihr Schützenhaus und


