126 Erinnerungen. Illuſtrirte Blätter für Ernſt und Humor.
Breite und 30⁰ 20 weſtlicher Länge. Um die Mittags⸗ zeit bemerkten wir auf der Oberfläche des Meeres gerade vor dem Schiff in deſſen Kurslinie einen Gegenſtand, der einer außerordentlich langen und großen Seeſchlange glich und ſich auf und ab bewegte. Beim erſten Anblick ſchien der Gegenſtand einer Menge leerer Theertonnen zu gleichen, die in gerader Linie verbunden waren und ſich auf der Meeresfläche hoben und wieder ſenkten; aber als wir uns mehr näherten, merkten wir deutlich, daß der Körper Leben und Bewegung hatte und vorwärts ſchritt, und noch auf 50 Faden Entfernung glaubten alle an Bord Befindlichen verſichern zu können, daß es ſich in der That ſo verhalte. Zu unſerer größten Verwun⸗ derung ſchien unſere Annäherung auf das Wunderthier durchaus keinen Einfluß zu üben, vielmehr ſetzte es ſeine ebenmäßig fortſchreitende Bewegung fort. Da wir nun nicht länger einem Zuſammenſtoß mit dieſer ungeheuern Beſtie entgehen konnten, bereute ich in der That meine Dreiſtigkeit und Neugier, und Furcht und Unruhe er⸗ griffen uns Alle. Als unſere Furcht am größten war, und einige Augenblicke bevor der Zuſammenſtoß ſtatt⸗ finden mußte, entdeckten wir, daß dieſe künſtlich ſich ſchlängelnde Maſſe nichts anderes war, als ein Härings⸗ ſchwarm, der auf eine ſo ſonderbare Weiſe durch das Meer zog. Was wir für Schuppen auf der Schlange gehalten hatten, waren hüpfende Fiſche geweſen.“
Das Aeußerſte des Zunftzopfes wurde un⸗ längſt in einer Stadt an der Weſer in Szene geſetzt; daſelbſt gaben ſich zwei Freunde das Verſprechen, daß der den Andern Ueberlebende der Witwe desſelben einen Sarg ſchenken ſolle. Kurz darauf ſtirbt der Eine und ſein Freund Zimmermann liefert getreu ſeinem Ver⸗ ſprechen das bretterne Haus zur letzten Ruhe. Die Leiche wird hineingebettet und der Sarg verſchloſſen. Die Rache für das Verbrechen, von einem Zimmermann einen Sarg als Geſchenk angenommen zu haben, er⸗ ſcheint gar bald in Geſtalt zweier Vorſteher der Tiſch⸗ lerinnung. Dieſe treten in das Zimmer, in welchem die Leiche ſteht, ſprengen, unbekümmert um die im Neben⸗ zimmer krank darniederliegende Witwe, den Sarg und konfisziren denſelben, um ihn zu zerſchlagen. Auf er⸗ folgte Anzeige bei der betreffenden Behörde übernimmt dieſe die Sorge für eine anſtändige Beerdigung und ſteht zu erwarten, daß dieſe empörende Handlungsweiſe nicht ungeahndet bleibt.
Eine eigenthümliche Anekdote von Alexan⸗ der v. Humboldt erzählt der„Publiziſt“:„Der be⸗ rühmte Gelehrte hatte vor längerer Zeit von dem Groß⸗ vater der Frau Prinzeſſin von Preußen einen kohlſchwar⸗ zen Papagei zum Geſchenk erhalten, den er ſehr liebte. Am 13. Jänner, als Herr v. Humboldt vom Diner nach Hauſe kommt, ſieht er den alten Vogel traurig auf ſeiner Stange ſitzen, tritt zu ihm und fragt:„Nun, Jakob, wer von uns Beiden wird wohl zuerſt ſter⸗ ben?“—„Excellenz,“ bemerkte der anweſende Kam⸗ merdiener,„ſprechen Sie doch zu einem Vogel nicht von ſo ernſten Sachen!“ Der Gelehrte wendet ſich ab und nimmt ein Buch. Eine halbe Stunde darauf dreht der Vogel ſich plötzlich um, ſieht nach ſeinem Herrn und— fällt todt von der Stange. Er wird für dieſen gegen⸗ wärtig im Muſeum der Univerſität ausgeſtopft.“
Die thurmhohen Wellen des Meeres, die in ſo vielen Beſchreibungen von Seeabenteuern Ein⸗ gang gefunden haben, werden jetzt als Ausſchmückun⸗ gen bezeichnet, die dem Leſer auf dem Feſtlande im weichgepolſterten Armſtuhle oder am warmen Ofen ſicher einen großen, ſchauerlichen Reiz gewähren, in der Wirk⸗ lichkeit aber aus weißbemähnten Rieſen in gepuderte Zwerge zuſammenſchrumpfen. Neuere wiſſenſchaftliche Meſſungen haben nämlich die überraſchende Thatſache feſtgeſtellt, daß auf offener See die größten Wellen nur zwölf bis ſechzehn, höchſtens zwanzig Fuß über
den Meeresſpiegel ſich erheben. Es iſt um die Roman⸗ tik vollſtändig geſchehen, wenn die Wiſſenſchaft ſortfährt, ihr ſo unbarmherzig auf den Leib zu rücken.
Die gaſtronomiſche Literatur erhält ſo eben einen ungemein werthvollen Beitrag in der inter⸗ eſſanten, ihren Stoff erſchöpfenden Schrift:„Der Ka⸗ paun in naturgeſchichtlicher, ökonomiſcher und kochkünſt⸗ leriſcher Beziehung. Anleitung zur Erziehung desſelben und ſeine Bereitung zum menſchlichen Genuſſe auf 35fache Weiſe, von Cuillerapot. Gratz. Mühlfeit.“ Das Buch iſt voll der wichtigſten und intereſſanteſten Enthüllun⸗ gen, auch in hiſtoriſcher Beziehung.
Gerichtsfälle.
Ein origineller Rechtsfall wurde in einer Grafſchaft von England verhandelt. Die Frage war: ob es einem Stadtbewohner zuſtehe, Thiere zu halten, deren Lärm der Nachbarſchaft ernſtlich beſchwerlich falle. Mr. Abraham beglaubigt durch Zeugen, daß ſein Nach⸗ bar, Mr. Minder, einen Hahn habe, der in 25 Minuten 150 Mal krähe. Der gelehrte Richter ſprach ſich aus, daß die menſchliche Natur ein ſolches Uebermaß von Hahnengeſchrei nicht auszuhalten vermöge und ver⸗ urtheilte den Mr. Minder zu einem Schilling Schaden⸗ erſatz. Es fragt ſich: wie viel Mal darf ein rechtſchaf⸗ fener Hahn des Tages krähen?
Aus Poſen wird geſchrieben: Eine intereſſante Streitſache nimmt jetzt die Aufmerkſamkeit des Publikums in hohem Grade in Anſpruch. Ihren Leſern wird noch erinnerlich ſein, daß vor längerer Zeit ein Judenmädchen aus dem Städtchen Jarocin von einem katholiſchen Muſik⸗ lehrer, der ihr die Ehe verſprochen, ſofern ſie zur ka⸗ tholiſchen Kirche übertrete, entführt wurde. Das Mäd⸗ chen war nach Poſen gebracht, hier von einem katholi⸗ ſchen Geiſtlichen getauft und dann in ein Kloſter geſchickt, gleichzeitig aber von ihrem Ver⸗ und Entführer verlaſſen. Die Eltern des Mädchens verlangten darauf die Rück⸗ gabe ihrer Tochter, die Anfangs verweigert, dann aber, nachdem der Beiſtand der oberſten weltlichen Behörde in Anſpruch genommen war, bewilligt wurde. Im September vorigen Jahres zeigt darauf das Mädchen ihren Wiederaustritt aus der katholiſchen Kirche gerichtlich an. Jetzt iſt dieſelbe von einem Knaben entbunden wor⸗ den, als deſſen Vater der oben erwähnte Muſiklehrer, der wegen anderer Vergehen ſich in Haft befindet, proto⸗ kollariſch ſich bekannt hat. Nunmehr hat ſich darüber ein Streit entſponnen, welcher Religion der Knabe ange⸗ höre? Der katholiſche Ortsgeiſtliche verlangt, daß derſelbe katholiſch getauft und erzogen werde; die Mutter aber und deren Familie wollen das Kind im Judenthum er⸗ ziehen. Zunächſt hat ſich die Ortspolizei in die Ange⸗ legenheit gemiſcht und eine Eutſcheidung des Kreisge⸗ richts kontrahirt, die zu Gunſten des katholiſchen Pfar⸗ rers ausgefallen iſt. Das Urtheil lautet, dem Vernehmen nach, nämlich ſo:„Da die Mutter ihren Wiederaustritt aus der katholiſchen Kirche zwar in vorſchriftsmäßiger Weiſe erklärt hat, dadurch aber noch keineswegs wieder Jüdin geworden iſt, da ferner der Vater der katholiſchen Kirche angehört, ſo iſt auch das Kind katholiſch zu taufen und zu erziehen.“ Die Mutter und deren Eltern haben gegen das Urtheil ſofort Proteſt eingelegt und es wird nun die höhere Entſcheidung mit Spannung erwartet.
In Landshut wurde gegen den Pfarrer Karl Schumm von Hebramsdorf und ſeinen Bruder, Prieſter Ignaz Schumm, wegen Amtsehrenbeleidigung Verhand⸗ lung gepflogen. Der Erſtere hatte in ſeinem Pfarrhofe eine junge Söldnerstochter aus der Umgegend von Rotten⸗ burg aufgenommen, welche die heiligen Wundmale an ſich zu tragen vorgab und der Gemeinde vor dem Al⸗ tar als eine Gottesbegabte vorgeſtellt wurde. Auf An⸗


