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eintrat. So verminderte ſich denn auch jene Ho⸗ ſpitalität, allerdings ſehr bedeutend, ganz verſchwun⸗ den iſt ſie indeßen noch immer nicht. Schiffscapi⸗ tains, und ſonſtige Fremde, die an gute und reiche Häuſer empfohlen ſind, können einmal eingefuhrt, nach ihrem Belieben zum Gabelfruhſtuͤck, oder zum Abendeßen kommen; ſie ſind jedesmal gern geſehn.
Außer dieſen Familiencirkeln gibt es, in Para⸗ maribo, auch drei geſchloßene Geſellſchaften, in die auch Fremden der Zutritt geſtattet iſt. Das erſte und vornehmſte dieſer Collegien— wie man im Hollaͤndiſchen ſagt— hat lauter Mitglieder vom erſten Rang. So der Gouverneur, der Rathfiscal, der Praͤſident des Civilgerichtshofes, u. ſ. w. kurz die vornehmſten oberſten Beamten der Colonie. Eben ſo die angeſehenſten Plantagenbeſitzer, Aerzte, Procuratoren, Kaufleute und Rheder, worunter es ſehr viele reiche Leute gibt. Dieſer Verein fuͤhrt uͤbrigens den ausſchließenden Namen„Societeit.“
Die zweite dieſer Geſellſchaften iſt die ſoge⸗ nannte Unie. Sie wird durch die zweite, und dritte Claße der hieſigen Honoratioren gebildet, ſo daß ſie kleinere Plantagenbeſitzer, Unterbeamte, Kaufleute, Schiffscapitaine, Buchhalter, und ange⸗ ſehene Buͤrger, unter ihre Mitglieder zählt. Der


