Vorwort. XV
weckte eine ungemeine Theilnahme und die von den vielen Tauſenden, die es mit anſahen, noch leben ſollten, werden den Eindruck nie vergeſſen.“ Welche Umſtände die Erſtarkung und den Unfug dieſer Banden möglich machten, iſt im Verfolg der Erzählung ausgeführt. Es war der Fluch unſers in ſo unzählige Herrſchaften zerriſſenen Vaterlandes, der Reſpect vor dem Jurisdictionsrecht der Einzelnen, wodurch das heiligſte und nächſte Recht Aller, das der Selbſterhaltung gefährdet war. Die Geſchichte dieſer Banden iſt ein ſchauerlicher Beitrag zu dem Gemälde deutſcher Rechtsloſigkeit, als das Recht eines jeden kleinen Machthabers gewahrt werden ſollte, unbeſchadet eines damit getriebenen Unfugs, der Vielen heute unmöglich dünken wird. Die franzöſiſche Fremdherrſchaft mußte kommen, um, alle dieſe Rechte über den Haufen werfend, der Geſellſchaft und dem Eigenthum Schutz zu erthei⸗ len. In ihrem Gefolge erſchienen die Geſchwore⸗ nengerichte, die in ihrer erſten ganz demokratiſchen Geſtaltung auf dem deutſchen Boden freilich nicht Wurzel faſſen wollten. Die armen Leute, die dazu gepreßt und gedrängt wurden, wagten nicht die gefürchteten Räuber zu verurtheilen. Eine Aus⸗ wahl unabhängiger Männer war nöthig, denen


