2 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden.
mit denen man die ſpäter ergriffenen Theilnehmer der Rebellion verfolgte, und die Ausdauer, die man in die⸗ ſer Verfolgung bewies. Denn beinahe an zehn Jahre prozeſſirte man, verfolgte und executirte gegen die Un⸗ glücklichen, die in einem raſchen Augenblicke ihrem Ge⸗ fühle gefolgt und der Fahne nachgegangen waren, welche ſie für die gerechte hielten. Die Weisheit, wie man ein ganzes Volk ſtrafen darf, das ſich für eine Idee oder ein Recht gegen ſeinen Oberherrn erhoben hat und unter⸗ legen iſt, ſcheint, wie ſie uns abgeht, auch unſern Vor⸗ fahren gefehlt zu haben. Die Metzeleien und Blutgerichte im Augenblick, wo noch die Schlachtfelder der Rebellion rauchten, iſt menſchlich erklärlich, Exempel haben überall ſtatuirt werden müſſen, um nach einer gebändigten Re⸗ volution von ihrer Wiederholung abzuſchrecken. Aber wie man mit kaltblütiger Grauſamkeit, nachdem ſie längſt gebändigt, und von der Meinung und ſchon von der Geſchichte verurtheilt iſt, noch die einzelnen Mitſchuldi⸗ gen aus ihren Verſtecken hervorholen, und das noch Ge⸗ rechtigkeit nennen kann, wenn man an ihnen die volle Strafe für ein faſt verjährtes Verbrechen vollzieht, dafür fehlt der Humanität der Begriff, und die Politik, die es zuläßt, erſcheint uns noch unbegreiflicher. Aber in dem ruhigen, geſetzten England hat man in der Mitte des vorigen Jahrhunderts ſo gehandelt, und in der Mitte des gegenwärtigen ſehen wir wieder Beiſpiele, die, wenn auch nicht durch kaltblütige Grauſamkeit, doch in ihrer kaltblütigen Conſequenz daran und an die alte Wahr⸗ heit erinnern, wie es leichter iſt zu ſiegen, als den Sieg mit Mäßigung zu nützen.
Die Regierung in England, oder, wenn man will, das Haus Hannover, hatte allerdings einen Grund die durch ein halbes Jahrhundert ſo vielfach wiederholten


