Jahrgang 
27-52 (1864)
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8 HUdibntt De deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literat Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. I

eih- und Ieſehedingungen.. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 8 zed2. Lesepreis. Bei Nückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8 4

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entg

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18 ei G gennahme 6 eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 4 vinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 52 1

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 9 3 8 1

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Nk. Pf. 3 8, 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 66. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und ſ. defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. J das zerriſſene, deſchnrüittsver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes ſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 15 . Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird. beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem ie dnigen⸗ welche die⸗ ſelben von nir geliehen, auch dafür zu ſtehen habe

ſo iſt 1

n.

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