Teil eines Werkes 
2. Theil (1844) Die Tochter des Gehenkten / von von Sir Francis Trolopp ; uebersetzt von Dr. Ludwig Eichler
Entstehung
Einzelbild herunterladen

itivrhet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

. von . 5 Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und eſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3 Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 3

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 6 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. — Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mr. — Pf.

„

„ 5 „

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe ift auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkfam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 8