Teil eines Werkes 
2. Theil (1851)
Entstehung
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Leihbibliothek +

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Ednard Oltmann in Gießen Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seiß- und eſebedingungen. 1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepneis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

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hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wirv.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wchenlic 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf1 Monat: TN — 1N 2F

3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin- und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗ 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und vefecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß ver Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren. Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage ſeſigeſeht und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſiattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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