Teil eines Werkes 
2. Band (1832)
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Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Oilmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und geſebedingungen.

1. Oflensein der Bipliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenummen.

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

binterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für nhchentlich

auf 1 Monat:

2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1 Mk. — Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mi. — Pf.

6 —

5 Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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