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dachtſam enthielten ſie ſich, die nämliche In⸗ ſel in einem Zeitraum von drei oder vier, oder auch mehren Jahren wieder zu uͤberzie⸗ hen. Die jungen und gut gebauten Einwohner
wurden von ihnen im Alter zwiſchen zehn
und fuͤnf und zwanzig Jahren ausgewaͤhlt, mit gluͤhendem Eiſen und ſchwarzem Pul⸗ ver gezeichnet, und ſodann nach St. Se⸗ baſtian abgefuͤhrt, wo ſie blieben, bis ſich eine Gelegenheit darbot, ſie an die Franzoſen, Hollaͤnder, in oder Englaͤnder zu verkaufen.
Die Maratten lernten noch einen andern Kunſtgriff von den Europaern; ſie ließen keine Mittel unverſucht, um unter den Eingebor⸗ nen von Madagascar Uneinigkeit und Haß anzufachen, und klaͤrten dieſe uͤber die Vor⸗ theile auf, ihre Gefangenen durch ſie ver⸗ kaufen zu laßen; im Wege der »Duſtoorie⸗ behielten ſie dann vom Kaufgelde einen be⸗
deutenden Abzug fuͤr ſich. So lange ſie ſich
darauf beſchränkten, Sklaven zu ſtehlen und zu verkaufen, gleichviel wie ſie dazu gelang⸗ ten, ob ſie von ihren eigenen Stämmen und Geſchlechtern, ob ſie von ihren eigenen Vä⸗ tern verkaufte Soͤhne, oder Bruͤder und Schwe⸗ ſtern waren, die der Erſtgeborene verhandelte,


