Teil eines Werkes 
1. bis. 3. Bändchen (1847)
Entstehung
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5 oy 6 6 Leihbiblivt deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Cdnard Oitmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. eih und Keſehedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

fangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens pfn u Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 2

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet o wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für nhchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

—— ——— ——— auf 1 Monat: Mrk. — Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mr. — Ff. 3 „

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzn verpflichtet. 3

7. Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben“