Teil eines Werkes 
4. bis. 7. Bändchen (1847)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cdnurd Ollmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Geih und Geſebedingungen.

1 offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 2

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 2

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ) beträgt: — für whchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

—— ———

auf 1 Monat: Wet. — Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 wer. — Pf.

F 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung“ 1

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu forgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛe.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene vder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.