Teil eines Werkes 
5. bis 8. Bändchen (1850)
Entstehung
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ahbiblivther

den er, eng ſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Cdnard Oktmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih und Veſebedingungen.

1 Ofensein der Bihliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesep is. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 4f. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 5 3. Caution. Unbekannte Perſonen mü eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher:

ſſen, bei Entgegennahme

und 4 Bücher:

6 Bücher: — — 7——— auf 1 Monat: Wec. — Pf. Mt. 50 Pf. 2 et. — Pf. „ — „ 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern .) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt was zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſ auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eteni witn der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch vafür zu ſtehen haben.