Teil eines Werkes 
1. Bändchen (1826)
Entstehung
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Leihbibliothekt

deutſcher, engliſcher und frauzöſiſcher Literatur 1. 3 Cdnard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ceih und eſehebingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 2

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſorechendt Summe hinterlegen, welche hei deſſen Zurückhabe on mir zurückerſtattet wird. S

1 4. Abonnement. Daſſelbe muß vordus bezahlt werden unv eträgt

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

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auf 1 Monat: 1 Mt. — Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mrk. — Pf. Answärtige Aonnenten haben für Hin und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene unr defecte Bücher namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der

Lavenpreis erſetzt werden. — Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeten Werkes ſo iſt der Leſer zum Erſaß des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezcit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt un d beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterv. eiher der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welck bie⸗ Be⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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