Teil eines Werkes 
3. Band (1867)
Entstehung
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4, 23

——— Leihbibliothet

und franzöſiſcher Literatur

8 von . 3 Cduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und geſebedingungen. 1. Oflensein der Pibliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen B jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme *

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uches wird von

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. S 3

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt: S 5

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: —

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6 Bücher: 1 Mk. 50 Pf. 2 Mi. — Pf.

auf 1 Monat: 1 Mr. — Pf. 3 2

„

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„ 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte defeete Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. . Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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„zerriſſene, verlorene und

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