Teil eines Werkes 
11. Band (1830)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

—

——S— — —

Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 3 4 1 Cdnard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Heſebedingungen.

1. offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von F iedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ * den angenommen. 3 .

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

—

——

—

—

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

. für wöchentlich 2 Bücher 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. — Pf. 1 Mr. 50 Pf 2 — Pf.

E — * „ 5 „ 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ ind Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. . 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der I Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſti Erſatz des Ganzen verpflichtet. .

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

i jenigen, welche die⸗ ſF ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. ſ

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Die 3