Teil eines Werkes 
11. Band (1830)
Entstehung
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S

Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 3 4 1 Cdnard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Heſebedingungen.

1. offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von F iedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ * den angenommen. 3 .

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

. für wöchentlich 2 Bücher 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf 2 Pf.

E * 5 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ ind Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. . 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der I Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſti Erſatz des Ganzen verpflichtet. .

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

i jenigen, welche die⸗ ſF ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. ſ

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Die 3