Teil eines Werkes 
2. Band (1830)
Entstehung
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Leihbiblivthekt

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cduard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih und Seſebedingungen. 1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 3 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines gelichenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte

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Perſonen müſſen, be eines Buches, eine dem Werthe de hinterlegen, welche bei deſſen 3 wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Büchen: 4 Bücher: Bücher:

n ei Entgegennahme eſſelben entſprchende Summe urückgabe von mir zurückerſtattet

Pf 3

endung ſt zu ſorgen.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekb

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupſern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer ſn Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausieihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.