Teil eines Werkes 
Die sieben Todsünden : 3. Abtheilung, Der Zorn (1848) Les sept péchés capitaux
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3 bliothetk deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 5 Eduard Ottmann in Giefen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Geſebedingungen.

1 Oflensein der Bibliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

ſiedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Laution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe f hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt: 6 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: N 1

S 5. Auswärtige Aonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weitergerleihen der Bücher nicht ftattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 5 ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.