Teil eines Werkes 
Die sieben Todsünden : 1. Abtheilung, Die Hoffart oder Die Königin : 8. bis 11. Bändchen (1847) Les sept péchés capitaux
Entstehung
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Leihbibliothel

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 3 Ednard Ottmann in Gießten, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Keſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ( jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. ſ

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterkegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet (. wird. 2 6 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und fl für wochentlich 2 Bücher: . iücher 6 Bücher:

auf 1 Monat; 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 Pf. Pf.

5. Auswärtige Vonnenten haben für Hi und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 4 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene unr 4

defecte Bucher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß ver Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene vder deferte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen I der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 6