Teil eines Werkes 
3. Band (1857)
Entstehung
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Leihbiblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih und Feſebedingungen.

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ſeines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ſ wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 W Pf.

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5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene ung defecte Vucher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet.

. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

1. Oflensein der Bipliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

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