Teil eines Werkes 
5. bis 8. Bändchen (1855)
Entstehung
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6 6 6 Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von

Eduard Oltmann in Giefen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 1₰ SLeih und Teſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von 6

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprechende Summe 6

ijedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

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hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

3 S Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt; . für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: Pf. 1 Mt. 50 Pf. 4 Mt. f. 1. 5 , 5. Auswürtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

defecte Bucher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 2 . Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ſ

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene ünd

beſonvers darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ 5 ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 3