— 282 —
kann in einem Augenblick der Geſchäftsſtockung der Lohn auf die Hälfte herabgeſetzt werden, ohne daß der Arbeiter ſehr darunter leidet. Dieſer halbe Lohn iſt doch immer beſſer für ihn als das Feiern, und der Fabrikant iſt nicht genöthigt, ſeine Arbeiten einzuſtellen.
Wir hoffen hiermit, die Rützlichkeit und Leichtigkeit der Gründung von Gemeinſchaftshäuſern für die Arbeiter darge⸗ than zu haben.
Wir ſtellen nun weiter den Satz auf nicht nur erheiſcht die Billigkeit, daß der Arbeiter einen Antheil an dem Ge⸗ winn erhält, welcher die Frucht ſeiner Arbeit und ſeines Verſtandes iſt, ſondern es gereicht auch dieſe billige Ver⸗ theilung dem Fabrikanten ſelber zum Nutzen Wir ſprechen nicht von Vorausſetzungen, von Plänen, deren Verwirklichung möglich ſey, ſondern von Dingen, die wir verwirklicht geſe⸗ hen haben.
Einer unſer beßten Freunde, ein großer Gewerbsmann, deſſen Herz ſo gut iſt wie ſein Verſtand, hat einen berathen⸗ den Ausſchuß von ſeinen Arbeitern gegründet und läßt ſeinen Arbeitern außer ihrem Lohn auch noch einen verhältnißmäßi⸗ gen Antheil, an dem Gewinn bei ſeinem Geſchäft zukommen. Um die Nachahmung dieſes ſchönen Beiſpiels zu erleichtern, wollen wir in einer Anmerkung die Grundlagen dieſer Ein⸗ richtung mittheilen. ¹⁵)
Wir bemerken nur, daß die jetzige Lage des Gewerbweſens und andre Rückſichten nicht verſtattet haben, gleich von vorn herein alle Arbeiter dieſen ihnen von freien Stücken bewillig⸗ ten Vortheil genießen zu laſſen, daß es aber ſpäterhin ge⸗ ſchehen ſoll.
Schon in der vierten Sitzung ſeines berathenden Ausſchuſſes hatte für den Geſchäftsmann, von dem wir ſprechen, der Auf⸗ ruf an die praktiſchen Kenntniſſe ſeiner Arbeiter den Erfolg,
daß er den aus Erſparniß und aus vervollkommter Fabrikation entſpringenden Nutzen auf 30,000 Franken jährlich anſchlagen konnte.
10) Siehe die Anmerkungen am Schluß des Bandes.


