Teil eines Werkes 
9. Band (1844)
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Leihbibliothek † deutſche engliſcher und franzſiſcher Literatur ſ 8 Cduard Otlmunn in Gießen,

SSchloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und eſebedingungen. 1. ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens; 7 Uhr bis Abends 8 offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. . Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme f eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wirt Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: f für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

—— ——— —— auf 1 Monat; TV 1 Wi. 0 P. 2 M. — Pf.

5. Auswürtige Konnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſene⸗ verlorene und

defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern 2c.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte ver:

rene oder deferte Buch ein Theil eines größeren erkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen Sſie

7. Ausleihezeit. Dieſelbe ift auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.