Teil eines Werkes 
3. Band (1844)
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von , Ednard Oikmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und eſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenummen.

3. Jaution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ir „ 1 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt: für zbchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

—— —— —— auf 1 Monat: 1 Mk. — Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. — Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 66. Schadenersatz. Fin beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern 1e) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. — 31 das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und win beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleir der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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