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Leihbiblivthek † deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oktmann in Gieſen,
Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seiß und Fefebedingungen.
1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens
7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von
jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.
3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe Fien welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:
——
5. Auswärtige Abonnenten haben füt Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und
defecte Bücher (namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. — Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet.
ſ . . für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: —— —. — auf 1 Monat: 1 Mk. — Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. — Pf. 3 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage⸗feſtgeſetzt und wird
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beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterperleihen der Vücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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