Teil eines Werkes 
2. Abtheilung, Ost und West : 4. Theil (1865)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leihbiblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

vo 5 S Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih und geſebedingungen. 1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Czution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ſ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Sunime hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. . 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3 für hentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 W Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mi. f.

5 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Fur beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam hemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen aben.