Teil eines Werkes 
2. Abtheilung, Ost und West : 2. Theil (1865)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Otlmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und eſebedingungen.

1. ofensein der Bibliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterkegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: Pf. 1 Mt. 50 Pf. f.

6 5. Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſoi der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 3

7. Ansleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.