Teil eines Werkes 
1. Theil (1864)
Entstehung
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Leihbiblivthek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Cdnard Ottmann in Gießſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. . Seih- und eſebedingungen.

1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von 1e jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 2 3. Caution. Unbekannte Verſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprehende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von

mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß vvraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf1 Monat: I Pf. 2 N Pf 3 5

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗ . 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. ſt vas zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 8 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen 3 der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ 1 ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

Werkes, ſo iſt