Teil eines Werkes 
[1. Band] (1828)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

6enard Ottmunn in Gieſen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Ceih und geſebedingungen. 1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ t

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eins Buches, eie em Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

4. Abonnment. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

f für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

Seee auf 1 Monat: TW P. N V

3 5. Auswärtige Ahonnenren haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer jumn Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausieihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗

ſelben von mir geliehen, auch vafür zu ſtehen haben.