Teil eines Werkes 
3. Band (1828)
Entstehung
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Leihbiblivthet

von Cdnard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SLeih- und Veſebedingungen. 1. offensein der Bibliothek. Die

Rückgabe der Bücher jeden 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eine

pfangnahme und

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, b eines Buches, eine dem Wer

e von mir zurückerſtattet

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

1 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. 1 Vek. 50 Pf. 2N Pf. 3

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ ünd Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.. eneſere Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

7. Aus beſonders

ek ſteht zur Em⸗ ag von Morgens

nes geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

ei Entgegennahme the deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgab

wird.

vetii

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 3 2

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