Teil eines Werkes 
Der große Reichstag zu Augsburg und der Zug nach Tunis : 3. Theil (1850)
Entstehung
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Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Cdnard Oftmu n in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. Nr. 256. Seih und Seſebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden ag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 h offen.

2. Lesepreis. Bei R ückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. ² S

3. Caution. Unbekaunte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben ent hinterlegen, welche bei deſſr Zurückgab wird. 2

ſprechende Summe e von mir zurückerſtattet

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1M Pf 7W 50 Pf. 2 MWr. f.

5. Answäntige 4Abo

und Zurückſendun der Bücher auf ihre e

denten haben für Hin⸗ 9 r hab⸗ und Gefahr ſekbſt zu forgen.)) 6. Schadenersatz. it⸗ſchnutte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich hei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der.

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmtte, ver⸗. lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren 4

Werkes, ſo iſt der Leſer zum G atz des Ganzen verpflichtet.

7 Augleiheneit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtge etzt und wird beſohbers varauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 eiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen auch tafür zu ſtehen haben.

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