Teil eines Werkes 
1. Abtheilung, Philipp von Oestrich : Roman in drei Theilen : Die schöne Kaufmannsfrau von Antwerpen : 1. Theil (1846)
Entstehung
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3 Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit A. Nr. 256.

Seih- und Geſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeitneines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für nchenilich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

S auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 M. 50 Pf. 2 Mr. Pf. 3

5. e Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer j Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Vücher nicht ſtattfinden darf indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗