Teil eines Werkes 
2. Theil (1856)
Entstehung
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Leihbibliot deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 4 von 6 Ednard Ottmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. geih- und ceſebedingungen. 1 oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

fangt 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement.2 Daſſelbe muß voraus kbezahlt werden und

5 auf 1 Monat: 1 M. Pf 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗ 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenei, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das. zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt 6 der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, Lauchsdafür zu ſtehen haben.

beträgt; 5. für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: