Teil eines Werkes 
1. Theil (1855)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leihbibliothek veutſcher, engliſcher und franzßſiſcher Literatur

Eduard Ottmaun in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Feſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. . Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement.! Daſſelbe muß voraus ſbezahlt werden und

beträgt; für nhentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf Monat: 1 W. Pf. 1 W 50 Pf. V. Pf.*

2 4

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.* 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſe auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗