Teil eines Werkes 
3. Theil (1856)
Entstehung
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cdnard Oktmann in Gieſten, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

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cLeih und cLeſebedingungen.

1. Ofensein der Bihliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen..

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wirv.

4. Abonnement. Daſſelbe imuß voraus ibezahlt werden und beträgt

für wöchentlich Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat:* Mk. Pf. Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 4. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſenel, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

bſelben von mir geliehen, Lauchtdafür zu ſtehen haben.