Teil eines Werkes 
3. Th., 1. Bdchn (1831)
Entstehung
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E 2 3 4 Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Gdnard Oltmann in Gießten, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Jeſehebingungen

ofensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 1 hr offen.

2. PLesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von F iedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt; S

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

a Monat: 1W 3 N 5f ² 3 Auswärtige Abonnenten haben füt Hin⸗

5 b und Zurückſendung er Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, lorene oder defecte Buch ein Theil. eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſ elbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen I der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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