Teil eines Werkes 
2. Th., 1. Bdchn (1830)
Entstehung
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ihbibliothel deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von S Eduard Ottmann in Gieſſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cLeih- und geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

fangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens pt bis Abends 8 Uhr offen.

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe kinterlegen⸗ welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

f für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: Pf. 1 Mt. 50 Pf 2 Pf. Answärtige Konnenten haben für Hin⸗ und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet.

. Ansleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

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