r, engliſcher und fr nard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr 256. Seih und Zeſehedingungen.
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1. Oflensein der Bipliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und R ckgabe der Bücher jeden Tag von 7 Uhr bis Abend roffen.
2. Lesepreis. jedem Tag 5 Pf b den angenummen. 6 3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 5 welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet Wirt
i Rückgabe eines geliehenen Buches wird von lt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗
6 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und t beträgt: 1 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
auf1 Monat: I W.— 1 M 2N
Auswärtige Wonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung ücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
3 chadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlörene uns f
der defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.


