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volksthümliches Miniſterium. Nachdem die erſte Beſtürzung überwunden, einigte man ſich ſofort zu folgender Adreſſe: „Ew. Majeſtät! Der Reichstag, welcher unter den verhängnißvollen Ereigniſſen der letzten Tage es als eine ſeiner erſten Pflichten erkannte, durch eine Deputation aus ſeiner Mitte ſeinem conſtitutionellen Monarchen die Geſinnung ungeheuchelter Liebe, zugleich aber auch die Mittel vorzutragen, wodurch Ruhe in den Gemüthern und die Abwendung großer Gefahren herbeigeführt werden kann, wurde bald darauf durch die beklagens⸗ werthe Kunde betroffen, daß Ew. Majeſtät die Nähe Ihrer Reſidenz verlaſſen haben. Kein auf conſtitutio⸗ nellem Wege ausgeſprochenes Wort über den Zweck, über die Dauer, über das Ziel dieſer Entfernung min⸗ derte die Beſorgniſſe der Völker, welche von einem ſo verhängnißvollen Ereigniſſe unzertrennlich ſind. In dieſer ernſten Lage hat der Reichstag einen Aufruf an die Völker Heſterreichs, er hat zugleich eine Denkſchrift an Ew. Majeſtät beſchloſſen, welche den Stand der Dinge mit Offenheit aufklären und dem conſtitutionellen Kaiſer aus redlichem Herzen die Verſicherung geben ſoll, daß die aufrichtige Liebe der Völker zu ihm unerſchütterlich iſt. Dieſe Liebe fordert Vertrauen zu dem Volke, das ſich um den Thron ſchaaren ſoll und will, Vertrauen zu der Verſammlung, welche dieſes freie Volk als Ausdruck


