Teil eines Werkes 
3. Band (1857)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 5 Cduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Veſebedingungen.

1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Ein⸗ pfangnahme und Fah der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe wird.. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt: für chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Wi. f 1N 50 Pf. 2 Mt. Pf.

6 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendun

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Fſir beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt Das zerriſſene, beſchmutzte, Ler⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer jun Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſt eſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das WWeernehhr

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet