Teil eines Werkes 
4. Supplement-Band, Moosrosen : Novellen und Erzählungen : 3. Theil (1864)
Entstehung
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Leihbibliother

von 6duard Otkmann in Gieſten, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Biblivt ek ſteht zur Em⸗

angnahme und Rückgabe der Vücher jeden Tag von Morgens pineeint ofſen. L

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Laution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird.

4. Abonn⸗ment. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:

. auf 1 Monat: 1 Wr. T Pf. 2 W. f. 3 4

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Sohadenersatz. Für beſchinutzte, zerriſſene, verlorene und

defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der. Ladenpreis erſetzt werden. ſt vas zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der ſh Erſatz des Ganzen verpflichtet.. us beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſrattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben

Seih und eſebedingungen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

dentſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

eihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

S .

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