Teil eines Werkes 
16. Band, Moosrosen : Novellen und Erzählungen : 2. Band (1854)
Entstehung
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Leihbibliothet

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deutſcher, engliſcher und fran

6duard Oltmann in Gießen Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256

Leih- und Geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeven Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Quution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt für Wchentich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Wi. f.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene,ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, histelfteeeh der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

zöſiſcher Literatur