Teil eines Werkes 
5. Band, Moosrosen : Novellen und Erzählungen : [1] (1853)
Entstehung
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eihbibliother

von 5 Ednard Oltmann in Cießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und eſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Biblivthek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen., 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 5

für wöchentlich 2 Büchern: 4 Bücher: 6 Bücher: 6 auf 1 Monat: 1 Wr. Pf. 1 W 5 Pf. 2 W. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer ſt Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe