Teil eines Werkes 
2. Band (1855)
Entstehung
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K Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Cießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Geih und Ceſebedingungen. 1. Oflensein der Pibliothek: Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Suinme hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf1 Monat: 1 F 1 3 3

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

8* S, 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür, zu ſtehen haben.

der Leſer zum Erſatz des Ganſen verpflichtet.